Weiterbildungscurriculum Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie (4. DG)

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Description

Eine Übersicht des Curriculums und der Fachbereiche finden Sie hier.

Inhalt

Das Weiterbildungscurriculum der Akademie für Kind, Jugend und Familie umfasst 144 Stunden, die in folgende Bereiche unterteilt werden:

  • Fachbereich I: Diagnostik im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie (3x 16 EH)
  • Fachbereich II: (Störungs-)Bilder bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien: Behandlungsmöglichkeiten und spezifische Diagnostik (4 x 16 EH)
  • Fachbereich III: Beratungs-, Eltern- und Netzwerksarbeit im Kinder-, Jugend- und Familienpsychologischen Kontext (2 x 16 EH)

Neben inhaltlichen Vorträgen zu den jeweiligen Themenblöcken durch die Lehrenden, bringen die TeilnehmerInnen – soweit möglich – auch eigene Erfahrungen und Herausforderungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familiensystemen ein. Diese werden dann entweder im Plenum und/oder durch Kleingruppenarbeiten bearbeitet und mit den neu erlernten Inhalten verknüpft. Dies dient einerseits dazu den kollegialen Austausch und andererseits das kritische Auseinandersetzen mit dem bereits Gelernten zu fördern. Die Lehrenden stehen auch regelmäßig für Intervisions- und Supervisionsfragen zur Verfügung.

Zertifizierung

Zum Abschluss des Weiterbildungscurriculums Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie erhalten die TeilnehmerInnen eine Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung der erforderlichen Theorieausbildung zur Spezialisierung als Kinder-, Jugend- und FamilienpsychologIn gemäß §20 Abs. 5 und §29 Abs. 5 Psychologengesetz 2013. Die inhaltliche Überprüfung der hierbei erworbenen Fachkenntnisse erfolgt im Rahmen des Weiterbildungscurriculums fortlaufend durch Gruppenarbeiten und Präsentationen, sowie durch schriftliche Zusammenfassungen am Ende der jeweiligen Module.

Die anschließende Zertifizierung zur Spezialisierung im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie wird nach der Überprüfung der Zertifizierungskriterien gemäß §20 Abs. 5 und §29 Abs. 5 Psychologengesetz 2013 ausgestellt. Diese setzen sich zusammen aus:

  • Teilnahmebestätigung über die erfolgreiche Absolvierung der Theorieausbildung im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie an der der Akademie für Kind, Jugend und Familie.
  • Nachweis der facheinschlägigen Praxis im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie im Ausmaß von zwei Jahren Vollzeitbeschäftigung (entspricht 3760 Stunden), entweder erworben durch:
  • Berufstätigkeit in einer einschlägigen Einrichtung im Spezialisierungsbereich (Nachweis durch Bestätigung der Einrichtung) oder
  • Durch eine Tätigkeit in freier Praxis im Spezialisierungsbereich (Nachweis durch Auflistung der einschlägigen Behandlungen/Interventionen/Diagnostik unter Nennung der Störungsbilder und Frequenz, wobei die wahrheitsgemäße Ausführung durch eigenhändige Unterschrift an Eides statt zu bestätigen ist). Ergänzend zur freiberuflichen Tätigkeit sind 20 Stunden einschlägige Supervision durch einE im selben Spezialisierungsbereich ausgewiesenE BerufsangehörigE nachzuweisen.

Der jeweilige Nachweis der Berufstätigkeit hat ein breites Spektrum an Störungsbildern, einschlägiger Diagnostik und Handlungskompetenz (Interventions-, Behandlungs-, Beratungskompetenzen) im jeweiligen Spezialisierungsbereich aufzuzeigen.

Dieses Zertifikat dient als Nachweis zur Eintragung der Spezialisierung im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie in die Berufsliste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz gemäß §20 Abs. 5 und §29 Abs. 5 Psychologengesetz 2013 herangezogen werden.

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